Karla kickt mit

Quelle: Diakonisches Werk Harzer Land

Karla kickt mit 2025

Bitte neue Regeln / Verfahren beachten!

Was ist Karla kickt mit?
  • Gutscheine für Sportkleidung und Sportzubehör in Höhe von 50€.  
  • Gutscheine können in verschiedenen Sportgeschäften bis zum Ende des Jahres eingelöst werden.

Wer bekommt Gutscheine? 
Du bist…
  • …in einem Sportverein angemeldet 
  • …Bildungs- und Teilhabe berechtigt (BuT). Du bekommst Sozialleistungen, AsylbLG, Kinderzuschlag und/ oder Wohngeld. 
  • …du bist zwischen 4 und 18 Jahre alt
  • ... wohnst im Kirchenkreis Harzer Land. Falls du dir nicht sicher bist, ob dein Wohnort dazu gehört, klick hier.

Wann gibt es die Gutscheine?
Die Gutscheinausgabe war vom 01.03-31.03.2025. Die Gutscheine können jedoch bis Ende des Jahres 2025 eingelöst werden. Die Gutscheinanzahl ist begrenzt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Gutschein.
Sollte es einen neuen Ausgabe zeitraum geben, wird dieser rehtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben.

Falls ihr Fragen dazu habt, meldet euch gerne bei uns: 
Diakonisches Werk Harzer Land

Schloßplatz 3a
37520 Osterode

dw.osterode@evlka.de
05522 901981

Wichtige Hinweise zur Verwendung der Gutscheine – „Karla kickt mit“

⚠️ Bitte beachten Sie:
Die Gutscheine aus dem Projekt „Karla kickt mit“ dürfen ausschließlich für Sportartikel verwendet werden, die das Kind tatsächlich für sein sportliches Hobby benötigt. Dazu gehören z. B. Sportbekleidung, Sportschuhe oder notwendiges Zubehör für die jeweilige Sportart.

Das Diakonische Werk behält sich das Recht vor, die Rückerstattung des Gutscheinbetrags zu fordern, falls der Kassenzettel den Kauf unzulässiger Artikel nachweist. Stellen Sie daher sicher, dass nur passende Sportartikel erworben werden.