Karla kickt mit

Quelle: Diakonisches Werk Harzer Land

Karla kickt mit 2025

Bitte neue Regeln / Verfahren beachten!

Was ist Karla kickt mit?
  • Gutscheine für Sportkleidung und Sportzubehör in Höhe von 50€.  
  • Gutscheine können in verschiedenen Sportgeschäften bis zum Ende des Jahres eingelöst werden.

Wer bekommt Gutscheine? 
Du bist…
  • …in einem Sportverein angemeldet 
  • …Bildungs- und Teilhabe berechtigt (BuT). Du bekommst Sozialleistungen, AsylG, Kinderzuschlag und/ oder Wohngeld. 
  • …du bist zwischen 4 und 18 Jahre alt
  • Du wohnst im Kirchenkreis Harzer Land. Falls du dir nicht sicher bist, ob dein Wohnort dazu gehört, klick hier.

Wann gibt es die Gutscheine?
Die Gutscheine werden nur vom 01.03-31.03.2025 ausgegeben. Die Gutscheine können jedoch bis Ende des Jahres 2025 eingelöst werden. Die Gutscheinanzahl ist begrenzt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Gutschein.

Was muss ich machen, um einen der Gutscheine zu bekommen?
Ab 01.03.2025 kannst du die Gutscheine Online beantragen. Dazu veröffentlichen wir einen Zugangslink. 
Wichtig ist, dass ihr folgende Dokumente dort hochladet:  
  • Bürgergeldbescheid 
  • oder Wohngeldbescheid 
  • oder Kinderzuschlagbescheid 
  • oder Asylbewerberleistungen
  • und Nachweis über Mitgliedschaft im Sportverein 
Es ist wichtig, dass alle Nachweise aktuell sind. Fotografiert diese so, dass auch die Gültigkeit des Bescheides zu erkennen ist. Manchmal befindet dieser sich nicht auf der Vorderseite. Dann müsst ihr mehrere Seiten fotografieren. Es ist auch wichtig, dass wir ein Foto des Bescheides bekommen, auf dem der Name des Kindes steht. 

Falls ihr Fragen dazu habt, meldet euch gerne bei uns: 
Beratungsstelle Osterode

Schloßplatz 3a
37520 Osterode

dw.osterode@evlka.de
05522 901981

Beratungsstelle Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 4
38678 Clausthal-Zellerfeld

dw.clausthal-zellerfeld@evlka.de
05323 715618