Familienerholungsmaßnahmen
Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen.
Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Das gesamte Antragsverfahren für interessierte Familien wird von uns als Mitglied der eaf (Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen) durchgeführt.
Das gesamte Antragsverfahren für interessierte Familien wird von uns als Mitglied der eaf (Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen) durchgeführt.
Was wird gefördert?
- Urlaubsaufenthalte von 7 bis 14 Übernachtungen in Niedersachsen
- Urlaube, die alle Familienmitglieder gemeinsam an einem Urlaubsort innerhalb Deutschlands durchführen
Wer bekommt Zuschüsse?
- Familien oder Alleinerziehende, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben
- Mit mindestens einem minderjährigen teilnehmendem Kind
- Familien mit einem minderjährigen behinderten Kind
- Für die Kinder wird in der Regel Kindergeld bezogen
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Je Übernachtung
Je Übernachtung
- 15,- € für jeden Teilnehmenden
- 10,- € zusätzlich für Alleinerziehende
- 10,- € zusätzlich für behinderte Familienangehörige mit einem Schwerbehindertenausweis
- 15,-€ zusätzlich für jeden Teilnehmenden für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge (die Höhe des Zuschusses ist begrenzt bei Vollpension auf 100%, bei Teilverpflegung auf 110% und bei Selbstversorgung auf 120% der Aufenthaltskosten
Wo können die Maßnahmen durchgeführt werden?
In familiengerechten Einrichtungen, Familienferienstätten, Jugendherbergen, Bauernhöfen etc.
In familiengerechten Einrichtungen, Familienferienstätten, Jugendherbergen, Bauernhöfen etc.
(Stand Januar 2024)